Regelung
Öffnungszeiten: Mai – September
Öffnungszeiten: Mai – September
Società Imprese Lignano – S.I.L. S.p.A., als konzessionierter Betreiber des sandigen Küstenstreifens von Lignano Riviera, ersucht um Einhaltung aller in der Verfügung der Hafenbehörde enthaltenen Anordnungen, die in jedem Strandbüro ausgehängt ist, sowie der Ordnung für den Betrieb des staatlichen Meeresbesitzes und der Regelung der Strandaktivitäten, und insbesondere:
- Der Zugang zum Strand ist frei.
- Mit der roten oder gelben Fahne wird angezeigt, dass der Zugang zum Wasser die eigene Sicherheit gefährden könnte. Die rote Fahne bedeutet Gefahr und/oder Abwesenheit des Rettungsdienstes, deshalb mit roter Fahne wird dringend von Baden abgeraten. Die gelbe Fahne bedeutet starken Wind und die Sonnenschirme müssen geschlossen werden.
- S.I.L. S.p.a. bietet seinen Gästen den Verleih von folgender Strandausrüstung: Gebrauch des Sonnenschirms mit zwei Sonnenliegen (Standardausrüstung) Gebrauch des Sonnenschirms mit oder einem Liege und einem Liegestuhl (Light Zone), Gebrauch der Toiletten, der Duschen, der Animation, Rettungsdienst -und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
- Alle Nutznießer der Ausstattungen von S.I.L. S.p.A erklären gleichzeitig mit ihrer Buchung, diese Strandordnung zu kennen und ausnahmslos zu akzeptieren.
- Die Gäste sind verpflichtet, die Zahlungsquittung nach Aufforderung der von dem Betreiber beauftragten Kontrollpersonen vorzuweisen. Die Gültigkeit der Tageskarten unterliegen der strikten Einhaltung, der in diesem Reglement aufgelisteten Bedingungen, seitens der Kunden. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Verstoß, selbst gegen eine einzige, von diesem Reglement aufgeführten Bedingungen die S.I.L. S.p.A. dazu berechtigt, von der Erfüllung der Dienstleistungen zurückzutreten mit dem sich daraus ergebenden Verlust der bereits bezahlten Beträge durch den Kunden.
- Auf Abonnements werden ausnahmslos keine Rückzahlungen geleistet.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, die Position zu wechseln. - Unter einem Sonnenschirm können max. vier Einrichtungen (Liegen und Liegestühle) aufgestellt werden.
- Es dürfen keine Einrichtungen von anderen Sonnenschirmen entnommen und unter dem eigenen aufgestellt werden.
- Von den Gästen wird ein anständiges Verhalten gefordert, das anderen Strandbenutzern keine Störung verursacht.
- Die Strandausstattung ist von den Gästen sorgfältig zu behandeln und darf nicht beschädigt werden.
- Die Gäste müssen die geliehene Ausrüstung so benutzen, dass sie nicht beschädigt wird.
- S.I.L. S.p.A behält sich vor, die Anzahl der bestehenden Reihen zu erhöhen bzw. zu reduzieren. Dem Kunden wird ein neuer Standort zugeordnet, wobei versucht wird, die gleiche Position beizubehalten. Sofern es für die Aktivitäten des Unternehmens erforderlich ist, behält sich S.I.L. S.p.A vor, dem Kunden einen anderen als den gewünschten Strandplatz zuzuteilen.
- Kinder dürfen die Spiele nur im Beisein der Eltern oder Erwachsener nutzen, deren Obhut sie anvertraut sind. Die Direktion weist jede Haftung im Falle unsachgemäßer Verwendung der Einrichtungen zurück.
- Jeder Gast ist angehalten, seine persönlichen Gegenstände zu verwahren und sie nicht unbeaufsichtigt unter dem Sonnenschirm zu lassen. Die Direktion und das Personal von S.I.L. S.p.A übernehmen keine Haftung bei einem eventuellen Diebstahl von unbeaufsichtigt zurückgelassenen Gegenständen.
Bei Reservierungen, die sich nicht auf die gesamte Saison beziehen:
a) Telefonisch unter +39 0431 42 44 11 oder per E-Mail an die Adresse spiaggia@sil-lignano.net)
b) Die Anzahlung (in Höhe von 30% des Gesamtpreises inklusive MwSt.) muss spätestens zwei Wochen ab Reservierung entrichtet werden.
Die Anzahlung ist wie folgt zu entrichten: Banküberweisung zu Gunsten von:
SOCIETA‘ IMPRESE LIGNANO – S.I.L. S.p.A.
BANCA CREDIT AGRICOLE ITALIANA S.P.A. – Lignano Sabbiadoro
BIC: BPPNIT2P064
IBAN: IT 63 T 06230 63910 0000 15043235
Der Zahlungsgrund muss folgende Angaben enthalten:
– Vor- und Zuname;
– Nummer Bagno/Strandbad;
– Nummer Sonnenschirm.
c) Der Betrag ist innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft zu entrichten. d) Bei Reservierungen für eine Dauer von weniger als 6 Tagen kommen keine begünstigten Tarife zur Anwendung. Die Begünstigungen laut Preisliste werden auf Reservierungen von über 6 Tagen angewendet. e) Reservierungen für Wochenenden (einschließlich Feiertage) werden nur angenommen, wenn der Gesamtbetrag vorausbezahlt wird.
Bei der Vorbestellung von saisonalen Abonnements wird folgendes Vorgehen empfohlen:
a) Anfrageformular ausfüllen (erhältlich in den Strandbüros ab Eröffnung der Badeanstalt).
b) Entrichtung der Anzahlung (in Höhe von 30% des Gesamtbetrags, einschließlich MwSt.) bis spätestens 15. September, anderenfalls wird der Sonnenschirm ausnahmslos für andere Reservierungen freigegeben.
Die Anzahlung ist wie folgt zu entrichten:
Banküberweisung zu Gunsten von:
SOCIETA‘ IMPRESE LIGNANO – S.I.L. S.p.A.
BANCA CREDIT AGRICOLE ITALIANA S.P.A. – Lignano Sabbiadoro
BIC: BPPNIT2P064
IBAN: IT 63 T 06230 63910 0000 15043235
Der Zahlungsgrund muss folgende Angaben enthalten:
– Vor- und Zuname;
– Nummer Bagno/Strandbad;
– Nummer Sonnenschirm.
c) Entrichtung des Restbetrags bis spätestens 31 März.
DIE DIREKTION